Die Gefahrstoffverordnung wird sich noch in diesem Jahr ändern. Hier seht Ihr die wichtigsten Neuerungen in Bezug auf Asbest.
sie gilt auch für den privaten Bereich, ebenso für Unternehmer, Architekten, Planer, Bauherren und Behörden
alle die Arbeiten beauftragen und planen haben besondere Mitwirkungspflichten
zu den Mitwirkungspflichten gehört eine Asbesterkundung, falls für den Eingriff in ein Bauteil keine Asbestfreiheit garantiert werden kann
alle Gebäude und technische Anlagen vor dem 31.10.1993 unterliegen einem Generalverdacht asbesthaltig zu sein
im Zweifel muss eine Asbesterkundung (Asbestprobe) durchgeführt werden
in Deutschland sind 81% aller Häuser vor 1993 erbaut worden
es wird künftig nicht mehr in zementgebunden oder schwachgebunden unterschieden
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